
Energieaudit DIN EN 16247-1
Ein Energieaudit ist eine systematische Prüfung, die dazu dient, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren, zu messen und zu bewerten. Energieaudits können dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Dazu werden in Form des Audits alle wichtigen Energieflüsse eines Unternehmens erfasst und analysiert.
Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro sind nach dem Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) alle 4 Jahre grundsätzlich zu einem Energieaudit verpflichtet. Ausgenommen sind Unternehmen, welche einen geringen Energieverbrauch (kleiner 500.000 kWh pro Jahr) vorweisen können oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein EMAS betreiben.
Doch auch wenn Sie und Ihr Unternehmen nicht zu einem Audit verpflichtet sind, kann ein solches äußerst sinnvoll sein, um die Grundlage für die Steigerung der Energieeffizienz und damit auch eine Betriebskostensenkung zu schaffen.
Der Ablauf eines Energieaudits ist in folgende Schritte aufgeteilt:
1. Vorbereitung des Audits
Während der ersten Phase des Audits wird der Kontakt zwischen Unternehmen und Auditor hergestellt, alle wichtigen Rahmenbedingungen festgelegt, die Ziele und Erwartungen des Audits definiert sowie Beurteilungskriterien für Energieeffizienzmaßnahmen diskutiert.
2. Initiale Besprechung
Während einer initialen Besprechung sollten die zu erhebenden Daten erläutert werden sowie ein Hauptverantwortlicher im Unternehmen für den Audit benannt werden.
3. Erfassung der Daten
Der dritte Schritt ist zugleich einer der wichtigsten, denn hier werden alle benötigten Energiedaten des Unternehmens erfasst.
4. Besichtigung der Unternehmensgebäude
Im Rahmen einer Gebäudebesichtigung verschafft sich der Auditor einen Eindruck über die Firmengebäude/Produktionsanlagen und versucht daraufhin, Optimierungsvorschläge zu entwickeln.
5. Analyse der erfassten Energiedaten
In der fünften Phase werden alle erfassten Daten auf der Verbrauchs- und Versorgerseite aufgeschlüsselt und zudem die Optimierungsvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz bewertet. Zudem müssen die angewandten Berechnungsmethoden dokumentiert werden.
6. Erstellung des Abschlussberichts
In Form eines Abschlussberichts müssen mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz des Unternehmens sowie anderweitige Schlussfolgerungen des Energieaudits dokumentiert werden.
7. Schlussbesprechung
Im letzten Schritt kommen der Auditor sowie der Auditor- Verantwortliche des Unternehmens zusammen, um die Ergebnisse zu besprechen und den Bericht zu übergeben.